Aktuell wird im Antragstext der Zweck einer Regionalgruppe nicht beschrieben. Durch die Hinzufügung dieses Satzes wird diese Lücke geschlossen. Die Ergänzung stellt klar, wofür eine Regionalgruppe gegründet wird und welchem Zweck sie dienen soll.
Die Regionalgruppen dienen dazu, möglichst niedrigschwellig Mitglieder in ihren Stadtbezirken zu mobilisieren. Durch diesen Änderungsantrag wird die Hürde zur Gründung einer Regionalgruppe geringer.
Die Legitimation zur Gründung einer Regionalgruppe erfolgt ohnehin durch den Beschluss der Mitgliederversammlung des Kreisverbands. Daher sind die 10% als zusätzliche Voraussetzung überflüssig.
Des Weiteren sind die Daten zur Anzahl der Mitglieder in den verschiedenen Stadtbezirken nicht frei verfügbar.
Kommentare